Von Ketten und Türen
Es gibt wohl kaum etwas luftigeres als den Kübel ohne Türen zu fahren.
§ 35 e der StVZO schreibt zwingend die Verwendung von Türen vor. Nach § 35 e Abs. 6 StVZO müssen Türen während der Fahrt geschlossen sein. Eine Ausnahme von dieser Vorschrift ist - wie bei allen Vorgaben der StVZO - nach § 70 StVZO möglich. Wird eine Ausnahme ausgesprochen, so ist dies in den Fahrzeugpapieren zu vermerken. Es wird empfohlen, sich direkt an eine amtliche Prüfstelle bzw. die Zulassungsstelle zu wenden.
Findet man nun einen Prüfer der einem hierbei grünes Licht gibt, steht einem Einbau von Ketten nichts mehr im Wege.
Denn anstatt der Türen müssen Ketten einhängt sein, die ein herausfallen während der Fahrt verhindern. Die einzelnen Glieder der Kette müssen geschweißt sein. Eine Bruchfestigkeit von 200kg ist ausreichend dimensioniert.
Findet man nun einen Prüfer der einem hierbei grünes Licht gibt, steht einem Einbau von Ketten nichts mehr im Wege.
Denn anstatt der Türen müssen Ketten einhängt sein, die ein herausfallen während der Fahrt verhindern. Die einzelnen Glieder der Kette müssen geschweißt sein. Eine Bruchfestigkeit von 200kg ist ausreichend dimensioniert.
Es werden folgende Teile benötigt:
- 6 Ösenschrauben M6
- 12 Muttern M6 (evtl. Selbstsichernd)
- 12 Unterlegscheiben 6mm
- 4 Karabinerhaken
- 4,5 m Kette, geschweißte Glieder 200kg Bruchlast
Damit die Ketten, wenn sie nicht gebraucht werden, nicht herumbaumeln, ist es sinnvoll eine kleine Tasche an der B-Säule anzubringen, in der die Kette verstaut werden kann. Montage:Es müssen hierzu einige Löcher gebohrt werden.
A-Säule
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B-Säule
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C-Säule
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Nun die montierte Ösenschraube an der B-Säule mit einer Zange vorsichtig aufbiegen. Kette ablängen und mittig in die Ösenschraube einhängen. Karabinerhaken an den Enden der Kette einhängen. Probeweise vorne und hinten in die Ringösen einhängen. Die Kette soll nun ein wenig durchhängen und sich leicht ein und ausklinken lassen. Ist dies gewährleistet, kann die Öse an der B-Säule wieder zugebogen werden.